Die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben, betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Die Entscheidung, in welchem Haushalt die Kinder zukünftig den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sollten die Eltern möglichst gemeinsam treffen. Die Eltern sollten sich hierbei ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge der Eltern verbleiben. Sollte eine Einigung zwischen den Eltern hierüber nicht erzielt werden können, ist eine gerichtliche Entscheidung hierüber zu erwirken. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Bedürfnisse eines Kindes sind individuell, weshalb sich die Umgangsmodalitäten ausschließlich nach dem Kindeswohl richten.

