Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes. Die Höhe des Kindesunterhaltes wird wesentlich durch die Einkommenssituation des Zahlungspflichtigen unter Berücksichtigung seiner monatlichen finanziellen Belastungen und durch das Alter des Kindes bestimmt. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt.