Welche Fristen muss ich bei der Kündigungsschutzklage beachten? Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. p6842022025-04-22T10:27:20+02:0022. April 2025|Arbeitsrecht| Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail