Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung einigen sich beide Parteien auf die Bedingungen der Auflösung und meist über die gesamten noch offenen Abwicklungspunkte (Zeugnis, Urlaub, etc.). Eine Kündigung erfolgt einseitig.