Strafrecht
Wir haben uns auf die bundesweite Verteidigung von Beschuldigten spezialisiert. Es ist unser Anliegen, Sie durch das gesamte Strafverfahren zu begleiten, Ihre Interessen wahrzunehmen, für Ihre Rechte zu kämpfen und in dieser belastenden Situation Ihre Würde zu erhalten und zu schützen. Sind Sie Beschuldigter/Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenden Sie sich gerne an unsere kompetenten Strafverteidiger Rechtsanwalt Jochen Schumacher und Sebastian Kutzner.
Wir beraten und verteidigen Sie kompetent und engagiert im gesamten Strafrecht:
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub)
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Medizinstrafrecht
Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht zählen beispielsweise Brandstiftung, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Rufen Sie uns schnellstmöglich an. Je früher wir für Sie tätig werden können, desto mehr können wir für Sie erreichen. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln naturgemäß in eine Richtung, daher ist es unsere Aufgabe dem bereits im Ermittlungsverfahren entgegenzuwirken und Alternativen aufzuzeigen.
Wir nehmen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und erläutern Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft vielfach Einstellungen der Verfahren erreichen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Nach Akteneinsicht finden wir Lösungen, auch in scheinbar aussichtslosen Fällen! Sollte es dennoch zum Hauptverfahren kommen, erklären wir Ihnen den Ablauf und entwerfen gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.
Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht ist besonderes Straf- und Strafprozessrecht. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Details vom allgemeinen Strafverfahren. Insbesondere sind die Rechtsfolgen andere als im Erwachsenenstrafrecht. Die Besonderheit ist, dass im Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Dennoch ist auch Jugendstrafrecht richtiges Strafrecht! Es droht bei einer Verurteilung eine Stigmatisierung für den weiteren Lebensweg. Wir helfen Ihnen, negative Faktoren für den zukünftigen Lebensweg zu vermeiden. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Erstberatung! Niemand muss sich unberaten auf ein Strafverfahren einlassen. Auch nicht Jugendliche und Heranwachsende.
Kapitalstrafrecht
Zum Kapitalstrafrecht zählen Tötungsdelikte wie zum Beispiel Mord oder Totschlag. Kapitalstrafverfahren erfahren in den Medien oft eine große Aufmerksamkeit. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Sie von Anfang an bestmöglich zu schützen, denn die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer eventuellen Verurteilung.
Betäubungsmittelstrafrecht
In Deutschland drohen den Betroffenen bei Besitz, Erwerb und Handel von Cannabis und anderen Drogen oftmals erhebliche Freiheitsstrafen. Auch die drohenden Nebenfolgen wie ein möglicher Führerscheinentzug oder Fahrverbot treffen die Beschuldigten schwer und können existenzvernichtende Wirkung haben. Selbst der Besitz kleinster Drogenmengen ist grundsätzlich strafbar. Sofern es sich aber um eine geringe Menge Drogen zum Eigengebrauch handelt, kann von der Verfolgung abgesehen werden. Die Grenzwerte variieren dabei von Bundesland zu Bundesland und hängen vom Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ab. Bei kaum einen anderen strafrechtlichen Vorwurf wird zudem so schnell und massiv in die Rechte von Beschuldigten eingegriffen. Die Strafverfolgungsbehörden haben weitreichende Befugnisse wie z.B. Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, Hausdurchsuchungen, Observationen und der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Häufig werden derartige Ermittlungen auf wenige Verdachtsmomente gestützt. Je früher Sie uns kontaktieren, desto vielfältiger und effektiver sind unsere Möglichkeiten, auf einen positiven Ausgang des Verfahrens hinzuwirken.
Sexualstrafrecht
Wenn Ihnen eine Straftat aus dem Bereich der Sexualdelikte vorgeworfen wird, verteidigen wir Sie vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte, unabhängig davon, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Diese Ermittlungsverfahren gehen zumeist einher mit einschneidenden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Unser Ziel ist es, eine schnellstmögliche und diskrete Beendigung des Verfahrens herbeizuführen ohne öffentliche Hauptverhandlung. Zögern Sie nicht, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine effiziente Verteidigung entwickeln können.
Verkehrsstrafrecht
Wenn sich der Verlust des Führerscheins anbahnt oder wenn es um vermeintlichen Versicherungsbetrug nach einem Verkehrsunfall, Trunkenheit am Steuer und andere strafrechtlich relevante Problemen im Straßenverkehr geht, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wie bei allgemeinen Straftaten auch, kommt auch bei Verkehrsstraftaten zumeist die Verhängung einer Geldstrafe in Betracht. Die Bemessung der Geldstrafe erfolgt im sogenannten Tagessatzsystem. Die Anzahl der Tagessätze bemisst sich nach der Bewertung der Schwere eines Vergehens, während die Höhe der Tagessätze entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bemessen wird. In besonders schwerwiegenden Fällen, kann das Gericht aber auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe anordnen. Neben Geld- und Freiheitsstrafen kommen im Verkehrsstrafrecht zusätzlich jedoch sogenannte Nebenstrafen und Maßregeln wie z.B. Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten hinzu.
Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen hat auch Auswirkungen auf eventuelle Fragen der Haftung aus einem Verkehrsunfall sowie versicherungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Folgen. Je früher Sie uns kontaktieren, desto vielfältiger und effektiver sind unsere Möglichkeiten, auf einen positiven Ausgang des Verfahrens hinzuwirken.
Medizinstrafrecht
Wenn Sie als medizinisches Fachpersonal von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, dann geht es um nichts weniger als Ihren guten Ruf und um mögliche Schadenersatzforderungen der Patienten. In einigen Fällen kann sogar ein Berufsverbot die Folge einer Verurteilung sein. Konsultieren Sie uns, um sich fundiert vertreten zu lassen.
Untersuchungshaft
Eine Untersuchungshaft hat tiefe Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten, hier ist ein schnelles Handeln erforderlich. Die Haft ist aber auch für Angehörige und Freunde eine ungewohnte Situation, mit der es fertig zu werden gilt. Wird ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls von der Polizei festgenommen, ist er umgehend dem zuständigen Haftrichter vorzuführen. Oft ist es möglich, eine Außervollzugssetzung des Haftbefehls zu erreichen, damit den Beschuldigten die Folgen der Untersuchungshaft erspart bleiben. Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft ist ein dringender Tatverdacht und das Vorliegen eines Haftgrundes. Selbstverständlich muss - wie bei jedem gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte eines Betroffenen- der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Der mit Abstand am häufigsten von den Strafverfolgungsbehörden angenommene Haftgrund der Fluchtgefahr, kann häufig erfolgreich mit Passhinterlegung, Meldepflichten und der Zahlung einer Kaution begegnet werden.
Gegen einen Haftbefehl kann der Beschuldigte Haftbeschwerde einlegen oder eine Haftprüfungsverfahren anstrengen. Wir beraten Sie fachkundig und diskret, welches Rechtsmittel für Sie das passende ist.