Während der Dauer der Trennung folgt die Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich dem Halbteilungsprinzip unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Der einkommensstärkere Ehegatte hat danach Trennungsunterhalt an den einkommensschwächeren zu bezahlen. Der Trennungsunterhaltsanspruch gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung.

