Die Revision ist in Strafsachen gegen alle erstinstanzlichen Urteile eines Strafgerichts zulässig. Im Gegensatz zur Berufung findet in der Revision allerdings keine neue Beweisaufnahme statt. Das Urteil wird durch das Revisionsgericht auf rechtliche Fehler überprüft. Hat eine Revision Erfolg, kann dies zur Aufhebung des angegriffenen Urteils führen.

