Es gilt die sog. „Trennung von Tisch und Bett“. In der Regel zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Getrenntleben ist allerdings auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine räumliche und finanzielle Trennung. Gegenseitige Unterstützungen im Haushalt haben zu unterbleiben wie z.B. gemeinsames Kochen, Waschen etc. Zudem muss der Trennungswille gegenüber dem Ehegatten klar kommuniziert werden.

