Während des Getrenntlebens sollte man sich bereits insbesondere über folgende Gesichtspunkte Gedanken machen:

– Elterliche Sorge
– Umgangsrecht
– Kenntnis des Einkommens zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen
– Kindesunterhalt
– Ehegattenunterhalt
– Ehewohnung
– Hausrat (Nutzung)
– Vorzeitiger Zugewinnausgleich