Familienrecht2025-11-18T11:21:27+01:00

Familienrecht

Erleben Sie rechtliche Herausforderungen im Familienrecht?

Rechtliche Unterstützung für alle Herausforderungen im Familienrecht:

Scheidung

Stehen Sie vor einer Scheidung und wissen nicht, welche Schritte Sie als nächstes gehen sollen?

Unterhaltsrecht

Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht und benötigen schnelle, klare Antworten?

Sorgerecht

Sorgen Sie sich um das Wohl Ihrer Kinder im Zusammenhang mit Sorgerecht und Umgangsrecht?

Eheverträge

Möchten Sie präventiv Konflikte vermeiden und wünschen eine rechtliche Beratung zur Erstellung von Eheverträgen?

Andere familiäre Rechtsfragen

Oder haben Sie ein ganz anderes Problem im Familienrecht und suchen nun nach Expertenrat?

Gemeinsam finden wir die sachlich beste Lösung für Ihre familiären Anliegen.

Wir bei der PROCIVIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft wissen, wie sensibel und persönlich familiäre Angelegenheiten sein können. Unsere spezialisierten Anwälte stehen bereit, Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zu helfen, Ihre rechtlichen Herausforderungen im Familienrecht zu bewältigen.

Warum PROCIVIS Ihr idealer Partner im Arbeitsrecht ist:

Unsere Fachanwälte verfügen über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir sind bestens vertraut mit den gesetzlichen Regelungen und wissen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Interessen zu schützen.

Wir verstehen, dass jede Familiensituation einzigartig ist. Daher nehmen wir uns die Zeit, Ihre spezielle Situation gründlich zu analysieren und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind – seien es Scheidungsverfahren, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhaltsfragen.

Eine transparente und klare Kommunikation ist für uns essenziell. Wir erklären Ihnen alle rechtlichen Schritte ausführlich und verständlich, damit Sie jederzeit wissen, was auf Sie zukommt. Diese Transparenz schafft Vertrauen und gibt Ihnen die notwendige Sicherheit in einer oft emotional belastenden Zeit.

Ihr Anliegen ist unser Anliegen. Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Rechte ein und steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Wir arbeiten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht daran Ihre Interessen durchzusetzen und eine für Sie passende und gerechte Lösung zu finden.

Ihr starker Partner im Familienrecht –


Schutz und Unterstützung bei familiären Angelegenheiten.

Unser Beratungsspektrum im Überblick:

Wir begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess, sichern Ihre Interessen und sorgen für eine gerechte Vermögensaufteilung.

Wir kämpfen für das Wohl Ihrer Kinder, unterstützen Sie in Sorgerechtsfragen und erarbeiten faire Umgangslösungen.

Beugen Sie Streitigkeiten vor. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Ihre individuelle Situation berücksichtigen.

Haben Sie Angst oder erleben Gewalt? Wir ergreifen alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Sicherheit.

Unterstützung bei der fairen Verteilung des Vermögens und Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Familienrechtliche Herausforderungen sind komplex und wichtig – überlassen Sie Ihre Anliegen unserem erfahrenen Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns heute noch!
Procivis Rechtsberatung

FAQ: Häufig gestellte Fragen im Familienrecht

Was versteht man unter Verfahrenskostenhilfe?2025-09-10T10:55:54+02:00

Kann ein Ehegatte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht nicht selbst tragen, kann er staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sofern Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, werden die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen. Die Gewährung ist als Darlehen oder als staatliche Leistung ohne Rückzahlung möglich. Je nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt die Gewährung dieser Leistung entweder darlehensweise zinsfrei oder als Leistung des Staates vorläufig ohne Rückzahlungsverpflichtung. Im ersteren Fall sind auf das Darlehen Raten zu zahlen, die an der Leistungsfähigkeit orientiert werden, längstens jedoch vier Jahre lang. Im Letzteren Fall wird vier Jahre lang nachgefragt, ob sich die Leistungsfähigkeit erhöht hat. Gegebenenfalls wird dann doch noch eine Rückzahlung verlangt. Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kann durch den Rechtsanwalt gestellt werden.

 

Was für Scheidungskosten kommen auf mich zu?2025-09-10T10:55:17+02:00

Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem Verfahrenswert. Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen. Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?2025-09-10T10:54:49+02:00

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt davon ab, was das Familiengericht alles regeln muss. Geht es nur um die Scheidung mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs, dauert ein Gerichtsverfahren in der Regel 6 Monate.

Scheidung: Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?2025-09-10T10:54:15+02:00

In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen  Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. Der Ehegatte, der keinen Anwalt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Wie verläuft die Scheidung? Was wird im Scheidungsverfahren geregelt?2025-09-10T10:53:38+02:00

Das Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag an das Familiengericht eingeleitet. Der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung ist grundsätzlich der Ablauf des Trennungsjahres. Die Vorbereitung des Verfahrens kann und sollte jedoch einige Monate früher beginnen.

 

Zusammen mit dem Antrag, aber auch noch im Laufe des Scheidungsverfahrens, können weitere Anträge, z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen usw. gestellt werden. Gesetzlich zwingend wird allerdings nur der Versorgungausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, als Zwangsverbund durchgeführt, sofern keine Ehe von kurzer Dauer (unter drei Jahre) vorliegt oder der Versorgungsausgleich vorab notariell ausgeschlossen wurde.

Liegen dem Familiengericht alle erforderlichen Auskünfte und Dokumente vor, findet der Scheidungstermin statt.

Wann muss man Trennungsunterhalt an den Ehepartner zahlen?2025-09-10T10:53:10+02:00

Während der Dauer der Trennung folgt die Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich dem Halbteilungsprinzip unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Der einkommensstärkere Ehegatte hat danach Trennungsunterhalt an den einkommensschwächeren zu bezahlen. Der Trennungsunterhaltsanspruch gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Wer ist verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen, wenn die Eltern sich trennen? Welche Umstände sind maßgeblich für die Höhe des Unterhaltsanspruchs?2025-09-10T10:52:28+02:00

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes. Die Höhe des Kindesunterhaltes wird wesentlich durch die Einkommenssituation des Zahlungspflichtigen unter Berücksichtigung seiner monatlichen finanziellen Belastungen und durch das Alter des Kindes bestimmt. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt.

Wo leben künftig die gemeinsamen Kinder? Darf der andere die Kinder sehen?2025-07-10T12:53:12+02:00

Die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben, betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Die Entscheidung, in welchem Haushalt die Kinder zukünftig den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sollten die Eltern möglichst gemeinsam treffen. Die Eltern sollten sich hierbei ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge der Eltern verbleiben. Sollte eine Einigung zwischen den Eltern hierüber nicht erzielt werden können, ist eine gerichtliche Entscheidung hierüber zu erwirken. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Bedürfnisse eines Kindes sind individuell, weshalb sich die Umgangsmodalitäten ausschließlich nach dem Kindeswohl richten.

Welche Themen sind in der Trennungsphase zwischen den Eheleuten klärungsbedürftig?2025-07-10T12:51:27+02:00

Während des Getrenntlebens sollte man sich bereits insbesondere über folgende Gesichtspunkte Gedanken machen:

– Elterliche Sorge
– Umgangsrecht
– Kenntnis des Einkommens zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen
– Kindesunterhalt
– Ehegattenunterhalt
– Ehewohnung
– Hausrat (Nutzung)
– Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Ab wann lebt man von seinem Ehegatten getrennt?2025-07-10T12:51:40+02:00

Es gilt die sog. „Trennung von Tisch und Bett“. In der Regel zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Getrenntleben ist allerdings auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine räumliche und finanzielle Trennung. Gegenseitige Unterstützungen im Haushalt haben zu unterbleiben wie z.B. gemeinsames Kochen, Waschen etc. Zudem muss der Trennungswille gegenüber dem Ehegatten klar kommuniziert werden.

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