Doppeltes Auspuffrohr
Bild: Andreas LischkaPixabay

Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil im Rahmen des Diesel-Abgasskandals

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Ravensburg entschieden, dass Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (Az. C-100/21).

In diesem Verfahren hat der EuGH klargestellt, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Hersteller keine Sittenwidrigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es reicht für einen Schadenersatzanspruch aus, wenn der Hersteller fahrlässig handelt.

Eine Haftung wegen bloßer Fahrlässigkeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) bisher strikt abgelehnt. Stattdessen hat dieser einen Schadensersatzanspruch nur angenommen, wenn eine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB vorlag.

Eine Vorlage an den EuGH verweigerte der BGH mit der Begründung, die Rechtslage sei eindeutig, so dass es keiner Vorlage bedürfe. So eindeutig war die Rechtlage am Ende doch nicht.

Im Gegensatz zum BGB hat der EuGH die drittschützende Wirkung des Unionsrechts zugunsten der Verbraucher angenommen. Der EuGH stellt damit klar, dass das Unionsrecht auch die Interessen des einzelnen Käufers eines Fahrzeugs gegenüber dem Hersteller schützt, wenn dieser eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut hat.  

Nach der Entscheidung des EuGH wird der BGH einen Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr länger auf § 826 BGB stützen können. Stattdessen wird sich dieser voraussichtlich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 EG-Verordnung 715/200 ergeben, wonach auch eine fahrlässige Schädigung genügt, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie der BGH die EuGH-Entscheidung in seiner Rechtsprechung umsetzen wird.

Dazu hat der zuständige 6a-Zivilsenat des BGH, der sich ausschließlich mit Diesel-Schadensersatzansprüchen beschäftigt, bereits für den 8. Mai 2023 eine Verhandlung angesetzt, um die Auswirkungen für das deutsche Recht zu erörtern.

Wir sehen der angesetzten Verhandlung des BGH optimistisch entgegen und werden an dieser Stelle über die weitere Entwicklung des Diesel-Abgasskandals berichten.

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